Bewohnervertretung
Speziell ausgebildete BewohnervertreterInnen
wahren die Interessen der BewohnerInnen gegenüber den Einrichtungen.
Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet (außer gegenüber
dem Gericht, Beschwerdestellen und Aufsichtsorganen der Einrichtungen).
Ihre Aufgabe ist es, BewohnerInnen
in ihrem Recht auf Bewegungsfreiheit zu vertreten und Einrichtungen
und Pflegepersonal diesbezüglich zu beraten und zu unterstützen.
BewohnervertreterInnen dürfen Einsicht in die Krankengeschichte
und Pflegedokumentation nehmen und – wenn nötig auch unangemeldet
– in Einrichtungen kommen.
Ziel ist es, die größtmögliche
Bewegungsfreiheit für die BewohnerInnen in den Einrichtungen sicherzustellen.
Dies wird vor allem durch Gespräche mit dem Pflegepersonal, HeimleiterInnen
und anderen beteiligten Personen zu erreichen versucht.
Bringt dies kein für
alle befriedigendes Ergebnis, können BewohnerInnen, deren Vertrauenspersonen
oder VertreterInnen sowie EinrichtungsleiterInnen veranlassen, dass
das Bezirksgericht eine Freiheitsbeschränkung überprüft.
In diesem Fall vertreten BewohnervertreterInnen eine/n BewohnerIn im
gerichtlichen Verfahren.
In diesem Zusammenhang halten
wir fest, dass die BewohnervertreterInnen rechtlich nicht befugt sind,
Freiheitsbeschränkungen zu genehmigen, diesen zuzustimmen oder
diese zu vereinbaren.
Die BewohnervertreterInnen
bieten entgeltlich auch Seminare und Informationsveranstaltungen zum
Heimaufenthaltsgesetz an.