SACHWALTERSCHAFT
Die
Aufgaben einer SachwalterIn
• Menschen mit einer
geistigen Behinderung oder einer psychischen Erkrankung sind manchmal
nicht in der Lage, ihre Angelegenheiten selbständig zu regeln.
• Um sie in dieser Situation vor Nachteilen zu bewahren, kann
ein Sachwalter oder eine Sachwalterin durch das Gericht bestellt werden.
• Das Sachwalterrecht bietet die Möglichkeit, die individuell
benötigte Unterstützung zu geben.
Wie
bekommt man eine SachwalterIn
• Einen entsprechenden
Antrag können Betroffene bei Gerichten stellen. Angehörige
können dort eine Anregung zur Sachwalterschaft geben. Das Gericht
kann aber auch selbst tätig werden, wenn es dazu eine Notwendigkeit
sieht.
• Die Bestellung einer SachwalterIn wird in einem Gerichtsverfahren
geprüft und entschieden. Dazu muss der Betroffene mit einbezogen
werden.
Wer
wird SachwalterIn
• SachwalterInnen sind
vor allem Angehörige oder nahestehende Personen.
• Gibt es komplizierte Rechtsprobleme können auch Rechtsanwälte
oder Notare als SachwalterIn bestellt werden.
• Fehlen geeignete Angehörige oder nahestehende Personen,
können diese Aufgabe Vereine für Sachwalterschaft übernehmen.
Oft machen auch schwierige Lebensumstände der Betroffenen diese
Lösung erforderlich. Die Vereine geben die jeweils zuständigen
ehrenamtlichen oder hauptberuflichen MitarbeiterInnen bekannt.
Clearingtätigkeit
der Vereine für Sachwalterschaft
Die Vereine für Sachwalterschaft
übernehmen im Vorfeld von Sachwalterschaftsverfahren die Aufklärung
anregender Personen und Institutionen. Über Auftrag des Gerichtes
wird abgeklärt ob Alternativen zur Sachwalterschaft gefunden werden
können.