Zentrale:

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Tel.: 06412/6706 Fax: DW 4
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SACHWALTERSCHAFT

Die Aufgaben einer SachwalterIn

• Menschen mit einer geistigen Behinderung oder einer psychischen Erkrankung sind manchmal nicht in der Lage, ihre Angelegenheiten selbständig zu regeln.
• Um sie in dieser Situation vor Nachteilen zu bewahren, kann ein Sachwalter oder eine Sachwalterin durch das Gericht bestellt werden.
• Das Sachwalterrecht bietet die Möglichkeit, die individuell benötigte Unterstützung zu geben.

Wie bekommt man eine SachwalterIn

• Einen entsprechenden Antrag können Betroffene bei Gerichten stellen. Angehörige können dort eine Anregung zur Sachwalterschaft geben. Das Gericht kann aber auch selbst tätig werden, wenn es dazu eine Notwendigkeit sieht.
• Die Bestellung einer SachwalterIn wird in einem Gerichtsverfahren geprüft und entschieden. Dazu muss der Betroffene mit einbezogen werden.

Wer wird SachwalterIn

• SachwalterInnen sind vor allem Angehörige oder nahestehende Personen.
• Gibt es komplizierte Rechtsprobleme können auch Rechtsanwälte oder Notare als SachwalterIn bestellt werden.
• Fehlen geeignete Angehörige oder nahestehende Personen, können diese Aufgabe Vereine für Sachwalterschaft übernehmen. Oft machen auch schwierige Lebensumstände der Betroffenen diese Lösung erforderlich. Die Vereine geben die jeweils zuständigen ehrenamtlichen oder hauptberuflichen MitarbeiterInnen bekannt.

Clearingtätigkeit der Vereine für Sachwalterschaft

Die Vereine für Sachwalterschaft übernehmen im Vorfeld von Sachwalterschaftsverfahren die Aufklärung anregender Personen und Institutionen. Über Auftrag des Gerichtes wird abgeklärt ob Alternativen zur Sachwalterschaft gefunden werden können.