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Die wichtigsten Fragen zur Vorsorgevollmacht

1. Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Jeder volljährige, geschäftsfähige Mensch kann durch eine
Vollmacht vorsorglich festlegen, welche Person(en) seines
Vertrauens welche Angelegenheiten auf welche Weise für
ihn erledigen soll(en), falls er es selbst einmal nicht mehr
kann. Eine Vorsorgevollmacht ersetzt in der Regel eine
Sachwalterschaft. Im Gegensatz zu SachwalterInnen werden
Bevollmächtigte nicht vom Gericht geprüft.

2. Was sollte eine Vorsorgevollmacht beinhalten?
Neben dem Namen, der Anschrift und dem Geburtsdatum
der bevollmächtigten Person sollte die Vorsorgevollmacht
auch möglichst detailliert beschreiben, für welche
Aufgabenbereiche diese Person zuständig sein soll und welche
individuellen Wünsche (z.B. bezüglich Pflege, medizinischer
Versorgung, Übersiedlung in ein Altersheim) sie dabei
beachten soll.

3. Wie stellt man eine Vorsorgevollmacht aus?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine Vorsorgevollmacht
auszustellen:
Sie kann mit der Hand geschrieben und unterzeichnet werden.
Sie kann mit dem Computer erstellt werden. In diesem Fall
muss sie eigenhändig unterzeichnet und von drei ZeugInnen
unterschrieben werden.
Sie kann von einem Gericht, Rechtsanwalt oder Notar erstellt
werden. Zwingend ist diese Vorgehensweise dann,
wenn es um außergewöhnliche Angelegenheiten geht.

4. Was versteht man unter außergewöhnlichen
Angelegenheiten?

Unter außergewöhnlichen Angelegenheiten versteht man besonders
wichtige und einschneidende Entscheidungen. Dazu
zählen die Bestimmung des Wohnortes, die Einwilligung in
schwere medizinische Eingriffe (z.B. größere Operationen,
Strahlentherapie oder Legen einer PEG-Sonde) und Vermögensangelegenheiten,
die über das gewöhnliche Maß hinausgehen
(z.B. große finanzielle Anschaffungen oder Verkauf/
Vermietung eines Hauses/einer Wohnung).

5. Wer sollte die Vollmacht aufbewahren?
VollmachtgeberIn und bevollmächtigte Person sollten je eine
Ausfertigung der Vollmacht aufbewahren. Die sicherste Methode
ist, die Vollmacht von einem Rechtsanwalt oder Notar
im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV)
registrieren zu lassen.

6. Was kostet eine Vorsorgevollmacht?
Die Erstellung einer Vorsorgevollmacht mit Hilfe eines Notars
oder Rechtsanwaltes kostet inklusive Registrierung zwischen
480 und 720 Euro. Die Registrierung einer selbstverfassten
Vorsorgevollmacht kostet zwischen 90 und 240 Euro. Dazu
kommt eine geringe Gebühr für die Eintragung der Vertretungsbefugnis
im ÖZVV.

7. Wann wird die Vorsorgevollmacht wirksam?
Wenn der betroffene Mensch bestimmte Angelegenheiten
nicht mehr selbst regeln kann, muss das zunächst durch
ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden. Die bevollmächtigte
Person muss informiert werden und einverstanden
sein. Danach registriert der Notar das Wirksamwerden
der Vollmacht im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis
(ÖZVV) und händigt der bevollmächtigten Person
eine Bestätigung aus. Mit dieser Bestätigung können
sich Bevollmächtigte als vertretungsbefugt ausweisen.

8. Kann der betroffene Mensch die Vollmacht widerrufen?
Der betroffene Mensch kann die Vorsorgevollmacht jederzeit
widerrufen – auch nach dem Verlust der Geschäftsfähigkeit.
Die Folge wird in vielen Fällen die Einleitung eines
Sachwalterschaftsverfahrens sein.
Sie können eine Vorsorgevollmacht auch mit Hilfe eines
vorgedruckten Formulars erstellen. Es wurde vom Bundesministerium
für Justiz erarbeitet und steht unter Downloads zum Herunterladen bereit.